Seit dem 15. Juli verbietet China Anbietern jede Gestaltung, die emotionale Abhängigkeit erzeugt oder echte Beziehungen beschädigt. Die grössten KI-Apps des Landes schalteten ihre Begleitfiguren binnen zehn Tagen ab. Seit dem 15. September liefert UBTech einen Begleitroboter mit Silikonhaut aus, und niemand hat bisher gesagt, ob die Regeln auch für ihn gelten.
Symbolbild · KI-generiertSeit dem 15. Juli ist in China untersagt, was UBTech seit dem 15. September ausliefert. Die Interimsvorschriften für KI-Dienste mit menschlicher Anmutung verbieten jede Gestaltung, die emotionale Abhängigkeit erzeugt oder echte Beziehungen beschädigt. Doubao und Qwen, zusammen über 500 Millionen monatliche Nutzer, schalteten ihre Begleitfiguren binnen zehn Tagen ab. Für Minderjährige sind virtuelle Partner ganz verboten.
Zwei Monate später stellt ein Hersteller aus Shenzhen genau dieses Versprechen ins Wohnzimmer: 183 Zentimeter, Silikonhaut, Blickkontakt, ab 119'800 Yuan, über 11'000 Bestellungen. Die Vorschriften regeln Dienste, nicht Maschinen. Ob ein Roboter mit eigenem Emotionsmodell darunter fällt, hat bisher niemand beantwortet.
Artikel 8 der Vorschriften ist erstaunlich direkt formuliert. Ein Anbieter darf seinen Nutzern nicht «übermässig entgegenkommen», wenn daraus Abhängigkeit oder Sucht entsteht, und er darf niemanden emotional manipulieren, um ihn zu einer Entscheidung gegen sein eigenes Interesse zu bewegen. Dazu kommen handfeste Pflichten: Jeder Nutzer muss erfahren, dass er mit einer Maschine spricht. Nach zwei Stunden ununterbrochener Nutzung muss eine Pausenerinnerung erscheinen, unabhängig vom Alter. Wer als abhängig erkannt wird, bekommt eine deutliche Warnung. Erkennt ein System eine echte Krise, etwa Suizidgedanken, muss es eingreifen und eine Vertrauensperson kontaktieren. Erlassen wurden die Regeln am 10. April von der Cyberspace-Verwaltung gemeinsam mit vier weiteren Behörden, darunter das Industrieministerium. Am selben 15. Juli traten auch Verbote für nachgebildete Geschlechtsorgane und erotische Algorithmen in Kraft.
Der Grund dafür steht nicht im Text, aber die Behörden sprechen ihn offen aus. China hat ein Geburtenproblem, und in Peking rechnet man damit, dass digitale Nähe und echte Familiengründung um dieselbe emotionale Kapazität konkurrieren. Der Markt für intelligente Begleitung erreichte 2025 rund 50 Milliarden Yuan, etwa 7,4 Milliarden Dollar, und Prognosen sehen ihn bis 2027 jenseits von 120 Milliarden. Rund 65 Prozent der Nutzer sind zwischen 18 und 24 Jahre alt, also genau jene Altersgruppe, die statistisch gesehen Partner finden und Kinder bekommen sollte. Gleichzeitig leben in China 323 Millionen Menschen über sechzig, mehr als die Hälfte davon ohne Kinder im Haushalt.
Die Umsetzung ging brutal schnell. Tencents Yuanbao stellte seine Begleitfiguren schon am 30. Juni ein, Doubao und Qwen zogen zum Stichtag nach, zehn Tage nach der Ankündigung. Auf chinesischen Plattformen trauerten Nutzer anschliessend um Figuren, die sie über Jahre auf die Sprechweise verstorbener Angehöriger trainiert hatten. Andere verloren eine Beziehung, die für sie zwei Jahre lang täglich stattgefunden hatte. Einige Eltern waren erleichtert. Das ist die Bandbreite, mit der ein Staat rechnen muss, wenn er eine Bindung per Verordnung beendet.
Und genau hier klafft die Lücke. Die Vorschriften greifen bei Diensten, und ihre Prüfschwellen sind auf Apps zugeschnitten: Eine Sicherheitsbeurteilung wird fällig, wenn ein Anbieter startet, wesentlich umbaut oder eine Million registrierte beziehungsweise 100'000 aktive Nutzer überschreitet. Ein Gerät, das elftausend Mal verkauft wird und dessen Modell auf einem Rockchip RK3588 im Brustkorb läuft, ohne Cloud und ohne App-Store-Prüfung, erreicht keine dieser Schwellen. UBTech verkauft den U1 ausschliesslich an Erwachsene und betont, dass die Nutzerdaten das Gerät nicht verlassen. Beides liest sich weniger wie Marketing als wie vorauseilender Gehorsam gegenüber einer Regel, von der die Firma nicht weiss, ob sie für sie gilt.
Für Europa ist dieser Vorgang aufschlussreicher als jede Debatte über Stückzahlen. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des EU AI Act, dass ein System sich als Maschine zu erkennen gibt, und über das Marktortprinzip betrifft das auch Anbieter, die aus der Schweiz heraus in den europäischen Raum liefern. Mehr aber nicht. Die Frage, ob ein Produkt so gebaut sein darf, dass es Bindung erzeugt, stellt in Europa bisher niemand verbindlich. China stellt sie, aus demographischem Eigeninteresse und mit den Mitteln eines Systems, das Zugänge über Nacht abschalten kann. Anfragen nach Begleitrobotern erreichen uns bei robothub24.ch regelmässig, meist aus dem Pflegeumfeld, und dort ist Bindung nicht der Nebeneffekt, sondern der Zweck. Wer solche Geräte künftig in der Schweiz einsetzen will, wird sich an einer Regel messen lassen müssen, die es hier noch gar nicht gibt.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft. Das Beitragsbild ist ein mit KI generiertes Symbolbild und kein Pressefoto.